Weitere Informationen EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Aus Open-Naturstein
26.2.2009 Brüssel/Wiesbaden/Frankfurt
Natursteinbranche muß sich auf gravierende Veränderungen einstellen.
Die EU Dienstleistungsrichtlinie wird zukünftig die europaweite Erbringung von Dienstleistungen vereinfachen und große Teile der Natursteinbranche tangieren. Die in nationalen Friedhofssatzungen festgeschriebenen Qualifizierungsvoraussetzungen haben dann keinerlei Bestand mehr, so das z.B. der polnische oder portugiesische Dienstleistungserbringer (ohne Meistertitel) bei einer deutschen Friedhofsverwaltung einen Antrag stellen kann um dort ein Grabmal zu versetzen. Etwaige Passagen in der Friedhofsatzung wie z.B.
"...die unter Vorlage einer Bescheinigung nachweisen, dass sie den Betrieb ihres Gewerbes ordnungsgemäß angemeldet haben. Steinmetzbetriebe müssen unter der Leitungen von, in der Handwerksrolle eingetragenen Steinmetzmeistern stehen.“
besitzen dann keine rechtliche Gültigkeit mehr und werden durch EU Recht aufgehoben. Euroroc schreibt hierzu : ".....Kriterien entwickeln die es grundsätzlich jedem EU-Gewerbetreibenden ermöglichen, die geforderte Voraussetzung durch eine entsprechende Qualifikation zu erfüllen "
Euroroc stellt sich eine Änderung in den Friedhofsatzungen dann wie folgt vor:
Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige auf den Friedhöfen gewerbsmäßig tätige Personen haben die Aufnahme ihrer Tätigkeit der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.
was zur Folge hat, das neben den Steinmetzgesellen, z.B. auch ein Gärtner, und der Definition entsprechend auch ein "Sargträger" berechtigt sein wird gefahrengeneigte Arbeiten wie das Fundamentieren und Versetzen von Grabsteinen auszuführen.
Die EU Dienstleistungsrichtlinie finden Sie hier : [1]
Erläuterungen finden Sie unter diesem Link : [2]
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wird analog auch die Bausteinmetzen, welche sich um öffentliche Aufträge bewerben, tangieren.
