EU Dienstleistungsrichtlinie und Inländerdiskriminierung
Aus Open-Naturstein
Inländerdisriminierung durch neue EU-Dienstleistungsrichtlinie
Im Februar 2009 veröffentlichte EuroRoc und der BIV ein Schreiben , in welchem die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag um eine "unangreifbare" Formulierung in der Leitfassung zu finden.
Der Deutsche Städtetag hat nun am 1. August 2009 eine Leitfassung für eine Friedhofssatzug veröffentlicht und allen angeschlossenen Kommunen zur Verfügung gestellt. Hintergrund für die überarbeitete Fassung ist, das auch die Friedhofsatzungen der EU Dienstleistungsrichtlinie (DL RL) entsprechen muss.
Diese "Leitfassung" diskriminiert den Deutschen Gewerbetreibenden und stellt diesen somit schlechter als den Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union.
So heisst es u.a.:
Dies bedeutet , das der in Deutschland ansässige Gewerbetreibende (Steinmetz) ein umfangreiches Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer Grabanlage durchlaufen muss, wo hingegen ein Gewerbetreibender aus einem anderen EU Mitgliedsstaat lediglich die Aufnahme einer Tätigkeit anzeigen muss.
So führt der DST auch in seinem Schreiben an die Mitgliedstädte, Mitgliedverbände Fachkommission usw. explizit diese Änderungen auf:
und weist auf die Ungleichstellung in Deutschland ansässiger Betriebe hin,
Neu im §7 ist der "Leitsatzung" ist der Abs.9, welcher vom Gewerbetreibenden aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nur noch eine Anzeige verlangt.
Und so sieht auch Aeternitas e.V. die DL-RL mit gemischten Gefühlen:






