EU-DLR

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Die Parteien zur EU Dienstleistungsrichtlinie

Beim Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker äusserten sich die politischen Parteien zur DLR .

Kajo Wasserhövel (SPD)
1. EU-Dienstleistungsrichtlinie

Wasserhövel: Die unter der SPD-geführten Bundesregierung 2003 beschlossene große Novelle der Handwerksordnung war bereits ein wichtiger Schritt, um das Handwerksrecht - auch im Hinblick auf Europa - zukunftssicherer zu gestalten. Der Wegfall der Meisterpflicht in manchen Handwerken als Berufszugangsvoraussetzung war überfällig. In diesen Handwerken wurde die Inländerdiskriminierung vollständig beseitigt. Die "Meisterpflicht" bleibt auf 41 zulassungspflichtige Handwerke beschränkt. Für diese Handwerke wurden Ausnahmeregelungen geschaffen, wie die so genannte Alt-Gesellenregelung. Diese Ausnahmeregelungen sollten nach Auffassung der SPD großzügig gehandhabt werden, damit sich erfahrene Gesellen auch ohne Meister selbständig machen können. Im Übrigen müssen auch Handwerker aus anderen europäischen Ländern Qualifikationen vorweisen. Nach der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 2007 sind mit Blick auf die europäische Dienstleistungsrichtlinie keine Änderungen der Handwerksordnung notwendig.


Laurenz Meyer (CDU)
1. EU-Dienstleistungsrichtlinie

Meyer: Nach der Dienstleistungsrichtlinie soll die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten deutlich leichter werden. Dabei muss eine Inländerdiskriminierung grundsätzlich vermieden und Bürokratie so weit wie möglich abgebaut werden. Ein wichtiges Instrument sind die Einheitlichen Ansprechpartner. Sie sollen es ermöglichen, dass alle Formalitäten über eine Kontaktstelle abgewickelt werden können. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Bundesländern. In vielen Regionen sind bereits Anlaufstellen für Gründer geschaffen worden. Aufgabe des Bundes ist es, die Gesamtkoordinierung sicherzustellen.


Dirk Niebel (FDP)
1. EU-Dienstleistungsrichtlinie

Niebel: Die Umsetzung des einschlägigen Artikels 13 Absätze 3 und 4 der Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht wird voraussichtlich durch Novellierung des § 10 der Handwerksordnung erfolgen. Die von der Bundesregierung avisierte Regelung bezieht sich dabei ausschließlich auf den Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle. Dies erfordert die Vorlage von Unterlagen, impliziert regelmäßig aber keine inhaltliche Prüfung auf Qualifikation. Aus Sicht der Bundesregierung ersetzt die Genehmigungsfiktion daher nicht zum Beispiel einen Meisterbrief oder eine Ausnahmebewilligung, sondern nur die Eintragung in die Handwerksrolle. Inwiefern sich auf Basis der voraussichtlich neuen Rechtslage eine Verschärfung der Inländerdiskriminierung ergibt, bedarf daher einer sensiblen parlamentarischen Begleitung. Die FDP im Deutschen Bundestag spricht sich zudem grundsätzlich für eine 1-zu-1 Umsetzung europarechtlich verbindlicher Vorschriften aus.


Prof. Dr. Herbert Schui (Die Linke)
1. EU-Dienstleistungsrichtlinie
Schui: DIE LINKE hat als einzige Partei im Deutschen Bundestag die Dienstleistungsrichtlinie bekämpft und - getragen von europaweiten Protesten - wesentliche Abschwächungen des Herkunftslandsprinzips durchsetzen können. DIE LINKE fordert, dass Dienstleistungen nach dem Recht des Landes erbracht werden, in dem sie ausgeführt werden. Damit will DIE LINKE eine ungeschützte Lohnkonkurrenz, den Abbau von sozialen und ökologischen Standards als auch eine Diskriminierung von Inländern verhindern. Wir haben diese Position insbesondere im Gefolge des EuGH-Rüffert-Urteils mit Petitionen, parlamentarischen Initiativen und Anhörungen vertreten und werden sie auch bei der anstehenden Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht weiter vertreten. Unabhängig davon treten wir seit der 14. Legislaturperiode für eine geregelte Lockerung des ‚Meisterzwangs' ein.


Kerstin Andreae (Bündnis 90/Die Grünen)
1. EU-Dienstleistungsrichtlinie

Andreae: Mit der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Deutsches Recht wird ausländischen Handwerkern ermöglicht, sich auch ohne Meisterbrief in Deutschland niederzulassen. Inländer-Diskriminierung kann die Folge sein. Hier ist zu prüfen, inwieweit die deutschen Gründungsvoraussetzungen an den europäischen Binnenmarkt angepasst werden müssen oder ob die Berufsanerkennungsrichtlinie einen ausreichenden Mechanismus der gegenseitigen Anerkennung schafft. Für nicht zulassungspflichtige Gewerke soll der Meisterbrief als wichtiges und anerkanntes Qualitätsmerkmal auf freiwilliger Basis erhalten und gefördert werden. Außerdem sollen die zulassungspflichtigen Gewerke geprüft werden, inwieweit weitere Gewerke aus der Zulassungspflicht entlassen werden können.