BIV-Richtlinie

Aus Open-Naturstein

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Der Bundesinnungsverband Steinmetze mit Sitz in Frankfurt a.M. hat seine 5. überarbeitete Auflage der Richtlinien zum Erstellen und Prüfen von Grabmalen im April 2007 veröffentlicht.

Diese Richtlinie ist auf den meisten Friedhöfen innerhalb Deutschlands z.Z. per Friedhofsatzung gültig.  

Kommentar zur Richtlinie

Die Richtlinie zum herunterladen finden Sie hier auf den Seiten des BIV:

http://www.biv-steinmetz.de/innung/daten/Richtlinie_Pruefung_Grabanlagen.pdf

Diese Fassung 2007 ist jedoch von der Gartenbau BG nicht anerkannt, diese beruft sich auf die Fassung Okt. 2000.


Ein Programm zum Überprüfen der Standsicherheit nach BIV-Richtlinie finden Sie hier:


BIV_Standsicherheit_Grabmal